Mehr als 30 Heimatfreunde und Freundinnen fanden sich ein um dem Historiker Christian Loefke M.A. aus Münster zum Thema „Bauern in Wiedenbrück – Wiedenbrücker Bauern“ zu lauschen.
Bildquelle: Christian Loefke und Manfred Schumacher
Der Referent war einigen der Anwesenden schon als akribischer Genealoge und Publizist bestens bekann, da seine Vorfahren ebenfalls aus Wiedenbrück stammten und er daher schon öfter vor Ort in den Archiven geforscht und Kontakt mit ihnen hatte.
Christian Loefke führte in seinem Vortrag aus, dass die Besitzverhältnisse der bäuerlichen Bevölkerung und der städtischen Ackerbürger durchaus Parallelen aufwiesen. Großvieh wie Ochsen und Kühe wurden genauso in der Stadt gehalten, wie auch Schweine und Schafe. Bei nur wenigen Einwohnern, die persönlich zu den freien Stadtbürgern gehörten, waren die Berufsbezeichnungen „Ackersmann“, meist war die betriebene Landwirtschaft zwar ein wichtiger Teil des Vermögens, aber wenn noch Handwerk dazu betrieben wurde, wurde die bäuerliche Tätigkeit davon überlagert. Bei den Witwen war das anders. Wenn eine Ehefrau eines Ratsherren durch den Tod ihres Mannes zur Witwe wurde, könnte es sein, dass für sie nur noch Ackerbau in den Steuerlisten als Einnahmequelle geführt wurde. Vermutlich konnte oder durfte sie dann das Handwerk nicht mehr weiterführen, oder hatte diese bereits an die Kinder weitergegeben. Jedenfalls gehörte der Ackerbau zur alleinigen Erwerbsquelle der Witwe.
Stadtbürger die persönlich freie Menschen waren, mußten für alle Wechselfälle des Lebens selber sorgen. Etwas anders verhielt es sich mit den Eigenbehörigen in der Stadt, die in persönlicher Abhängigkeit lebten und „Eigentum“ des Grundherren waren. So die Familie der Mönkemeier, die zum Kloster Marienfeld gehörten und die Bewohner des Schönhofes. Bei ihnen war geregelt, dass die Alten einer Familie die sog. „Leibzucht“ eine kleine Landwirtschaft mit Haus nutzen durften und so im Alter eine Art Versorgung genossen, für die die nächste Generation die die aktiven Tätigkeiten übernahmen sorgen mußten. Oder der Lehnsherr.
Als Erbfolge galt das Jüngstenrecht, dass besagte das der jüngste Sproß einer Ehe, egal ob Tochter oder Sohn der „Anerbe“ der Landwirtschaft oder des Hofes wurde. Die anderen Geschwister mußten sich andere Berufe und Tätigkeitsfelder suchen. Spannend wird es wenn es sich um Zwillinge handelt, dann ist der Erstgeborene der Zwillinge der Erbberechtigte, der Zweite ist ein sog. „Gottesgeschenk“ und ist von der Erbfolge ausgenommen bzw. ist sogar wenn es sich um abhänige Eltern handelt persönlich frei.
Christian Loefke versprach im Sommer mit einer weiteren Buchpublikation zurück ins Wiedenbrücker Schule Museum zu kommen. In der Reihe der Westfälischen Familienforschung wird ein Band über Rheda u.a. zur Geschichte der Familie Emsmann erscheinen, deren Linie u.a. in Rheda und Wiedenbrück nachweisbar sind.
Nach dem Vortrag folgte eine rege Fragerunde und im persönlichen Gespräch der Heimatfreunde Klang der gelungene Vortragsabend aus.